26.04.2013 // Quartalsbericht
Portfolio Concept
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Geschäftsführender Gesellschafter:
Günter T. Schlösser
Geschäftsführer:
Alexander H. Stütz
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Die Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH ist gemäß § 7 Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 als sogenanntes Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes verpflichtet, zumindest auf der eigenen Internetseite die Ausgestaltung der Vergütungssysteme zu veröffentlichen.
Ein Institut ist im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 InstitutsVergV bedeutend, wenn seine Bilanzsumme im Durchschnitt zu den jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 10 Milliarden Euro erreicht oder überschritten hat. Unsere Gesellschaft zählt nicht zu den sogenannten bedeutenden Instituten. Daher gelten die Bestimmungen der §§ 5, 6 und 8 InstitutsVergV für uns nicht.
Sämtliche Geschäftsleiter sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Institutes erhalten eine fixe Vergütung. Darüber hinaus wird teilweise eine variable Vergütung gewährt, die sich an den Erfolgsbeiträgen von Geschäftsleitern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder institutsinternen Organisationseinheiten orientiert.
Die maßgeblichen Vergütungsparameter für variable Vergütungen sind für Geschäfts- und Abteilungsleiter der Gesamterfolg der Gesellschaft bzw. der jeweiligen Abteilung. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Vermögensverwaltung und in der Anlageberatung sind neu akquirierte oder bestehende Kundenvermögen bzw. daraus anfallende laufende Erträge ausschlaggebend. Eine Beteiligung an umsatzbezogenen Provisionen ist in der Vermögensverwaltung ausgeschlossen. Diese kann als Vergütungsparameter wenn überhaupt nur in sehr geringem Umfang in der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie der Anlageberatung zum Tragen kommen. Umsatzbezogene Provisionen sind in der Höhe auf maximal 15 Prozent der fixen Vergütung beschränkt. Bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung werden die individuelle Leistung und die finanzielle Lage des Instituts als Parameter herangezogen. Je nach finanzieller Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden.
Die Vergütung der Geschäftsleiter sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts und sind so ausgestaltet, dass eine angemessene qualitative und quantitative Personalausstattung ermöglicht wird. Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme sowie die Organisationsstruktur und die Tätigkeitsfelder des Instituts sind nicht dazu geeignet, Anreize für die Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu geben. Insbesondere besteht bei Geschäftsleitern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen keine bedeutende Abhängigkeit von einer variablen Vergütung; denn die variablen Vergütungen machen nur einen untergeordneten Teil der jeweiligen Vergütung aus. Zudem ist die variable Vergütung für alle Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Höhe auf maximal 30 Prozent der fixen Vergütung beschränkt.
In dem am 31. Dezember 2010 abgelaufenen Geschäftsjahr erhielten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die fixen Vergütungen hinaus eine variable Vergütung, die weniger als 5 Prozent der gesamten Vergütungen des Instituts ausgemacht haben.
Die bestehenden Vergütungssysteme für Geschäftsleiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen der Aufrechterhaltung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung des Instituts nicht entgegen.
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