Seit dem 01.01.1999, existiert für die Arbeitnehmer neben der Bausparförderung ein weiterer neuer Förderungsbereich zum Kapitalaufbau, dem Investmentsparen nach dem dritten Vermögensbeteiligungsgesetz.
Dabei werden bis zu 408,- Euro Sparleistung im Jahr mit einer Sparzulage von 20% (25% Neue Bundesländer) gefördert.
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Diese Publikationen werden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch ohne jegliche Gewähr veröffentlicht.VL-Sparen - Der Staat hilft beim Kapitalaufbau
Dabei gilt als Voraussetzung, dass das steuerpflichtige Einkommen bei Ledigen 17.900,- Euro im Jahr und bei Verheirateten 35.800,- Euro nicht überschritten werden darf.
Aber auch wenn diese Einkommensgrenzen überschritten werden sind VL Sparverträge in Investmentfonds attraktiv, nämlich genau dann, wenn der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen teilweise oder komplett übernimmt.
Bei dieser Sparform wird sechs Jahre lang in einen Investmentfonds eingezahlt. Das Kapital verbleibt dann ein weiteres Jahr im Fonds. Danach kann frei über das Kapital verfügt werden.
Die Sperrfrist hat jedoch für den Investor nur dann relevant, wenn er Förderungsberechtigt ist. Möchte er vorzeitig an sein Kapital verliert er seinen Anspruch auf die Sparzulage.
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